Die hier hinterlegten Angaben dienen rein der Information und besitzen keine Rechtsgültigkeit. Verbindliche Informationen sind ausschließlich im Modulhandbuch veröffentlicht.
Nach Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden
über grundlegende Kenntnisse der Methodik des Rechts, der juristischen Arbeitsweise und des Wirtschaftsprivatrechts. Sie sind in der Lage mit gesetzlichen Grundlagen zu arbeiten und Rechtsvorschriften sachverhaltsbezogen anzuwenden. Sie können grundlegende, juristische Problem- und Fragestellungen beim wirtschaftspraktischen Handeln erkennen und erkennen, wann sie sich weitere notwendige juristische Expertise (intern oder extern) einholen müssen. Durch diese juristische Grundsensibilisierung vermeiden sie Fehlentscheidungen in der Berufspraxis für ihr eigenes oder fremdes Unternehmen.
Insbesondere
• kennen die Studierenden die juristische Methodenlehre, insbesondere zum Verständnis, der Auslegung und der Anwendung von Rechtsvorschriften,
• sind die Studierenden in der Lage, die Methodik der Falllösung auf den praktischen Fall anzuwenden.
• haben die Studierenden ein Verständnis für wichtige wirtschaftsrelevante Rechtsgrundlagen (national und EU-
Ebene) entwickelt und können diese auf den praktischen Fall anwenden,
• kennen die Studierenden die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten.
Vorlesung, Seminar, Übungen
Deutsch
PL
unbenotete Klausur oder Belegarbeit mit Gespräch/Präsentation
2,5
2